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HYPOTHEKENRICHTLINIEN FÜR AUSLÄNDISCHE STAATSBÜRGER IN ITALIEN
Casambiente hilft Ihnen gerne bei der Gestaltung einer Finanzierung mittels Hypothekendarlehen: von der Auswahl der Bank, der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen, etwaigen Übersetzungsarbeiten, dem Finanzierungsantrag bis hin zur notariellen Darlehensbeurkundung verfügen wir über Erfahrung und Expertise. Hier eine vereinfachende Übersicht über allgemeine Richtlinien, die Verfahrensweise kann jedoch von Bank zu Bank variieren:
1. BANKPRÜFUNG
Als Grundlage für die Vergabe eines Hypothekendarlehens wird die Bank sämtliche Einkommensnachweise sowei Kadaster- und Vertragsdokumente der Immobilie zur Prüfung heranziehen. Die Prüfungsdauer variert je nach Jahreszeit, umfasst aber etwa 1-2 Monate bis zur Darlehensauszahlung.
In aller Regel wird von der Bank ein Bewertungsgutachten gefordert. Das Gutachten bezieht sich zumeist nur auf das Haus, nicht auf das Grundstück, allerdings wird dies von Bank zu Bank und entsprechend des Immobilienobjektes unterschiedlich gehandhabt. Obwohl der Gutachter i.d.R. von der Bank benannt wird, gehen die Kosten (etwa €500,00 - €600,00) zu Lasten des Darlehennehmers. Der Gutachter wird seinen Bericht mit entsprechender Wertanalyse bei der Bank einreichen. Je nach Objekt können etwa 60% bis 70% des Gutachterwertes als Hypothekendarlehen ausgezahlt werden. Kreditnehmer mit ständigem Wohnsitz in Italien können bis zu 90% erhalten.
Beispiel: Wenn der Kaufpreis der Immobilie €300.000,00 beträgt und der Gutachter sie auf €275.000,00 schätzt, können Sie €165.000,00 (60% von €275.000,00) ausgezahlt bekommen.
2. HYPOTHEKENARTEN
Vor Vertragsunterzeichnung steht die Entscheidung, welche Art von Hypothek Sie ggf. in Anspruch nehmen möchten. Typische Kreditlaufzeiten betragen 10, 20 oder gar 30 Jahre. Eine der günstigsten und sehr verbreiteten Arten ist die gemischte Hypothek. Sie bietet eine feste Zinsbindung für die ersten beiden Jahre, danach können Sie den Vertrag neu aushandeln und entweder bei einem festen Zins bleiben, oder einen variablen Zinssatz wählen. Eine Neuverhandlung des Darlehens findet zum Ablauf der Zinsbindung oder bei einem Wechsel der Tilgungsmethode statt. Zu Bedenken sind die Risiken etwaig steigender Zinsen bei kurzer oder variabler Zinsbindung.
3. TILGUNGSMETHODEN
Sie können für Ihren Kredit monatliche oder halbjährlich Tilgungen vereinbaren. Sie sparen, je nach Zinsbindung, etwa 0,5% der Kreditsumme, wenn Sie monatliche Tilgungszahlungen über eine Laufzeit von 20 Jahre tätigen. Je kürzer die Laufzeit, desto höher ist üblicherweise die geforderte Tilgungsrate.
4. VERTRAGSABSCHLUSS
Am Tag des Vertragsabschlusses unterzeichnen Sie den Kreditvertrag im Beisein eines Notars. In der Regel können Sie eine Vorauszahlung (etwa €75.000,00) auf das Darlehen erhalten, aber der Restbetrag wird erst ausgezahlt, wenn das Darlehen im nationalen Hypothekenregister eingetragen wurde. Das geschieht nach etwa einem Monat. Von dem ausgezahlten Betrag behält die Bank ihre gesamten Unkosten ein. Hierzu zählen 0,2% der ausgezahlten Summe als Kosten der ersten Phase und 0,25% Steuern.
5. KOSTENÜBERSICHT
Die nachfolgende Kostenübersicht bezieht sich auf eine Hypothek von €165.000,00:
- Für das Haus verlangt die Bank den Abschluss einer Feuerversicherung. Der Versicherungsbetrag entspricht in diesem Fall dem geschätzten Wert des Hauses und nicht der Kreditsumme.
- Honorar des Notars (etwa €1.600,00 - €1.800,00) für die Eintragung des Darlehens im Hypothekenregister
- 0.25% Ersatzsteuern = €413.00
- 0,20% Kosten für den Kreditprüfungsaufwand = €330,00 Darlehenszinsen: Zinsen werden vom Tag des Vertragsabschlusses auf dem jeweiligen Saldo bis zur nächsten der Tilgungszahlung berechnet, sofern nicht spezifische Annuitäten vereinbart wurden.Zu beachten ist, dass bei ausserplanmässigen Tilgungen eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe der Differenz zum dann gültigen Marktzins anfallen kann.
- Gutachten = €500,00 - €600,00
Sie können die Versicherung, den Gutachter und den Notar auch direkt bezahlen, alle anderen Kosten werden von der ausgezahlten Summe abgezogen.
6. STEUERERMÄSSIGUNGEN BEI EINEM STÄNDIGEN WOHNSITZ IN ITALIEN
Sie können bis zu einer Höhe von maximal €3.500,00 Darlehenszinsen, die Sie an die Bank zahlen, bei Ihrer jährlichen Steuererklärung absetzen, allerdings nur, wenn das Haus Ihr erster Wohnsitz ist und Sie den Hypothekenvertrag innerhalb von 6 Monaten vor oder nach Erwerb des Hauses unterzeichnen.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, schicken Sie uns doch einfach eine E-mail!
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